Begründung zu § 1 BSIG

Begründung der Bundesregierung

§ 1 führt den bisherigen § 1 fort.


Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses

Zu § 1 Satz 3:

§ 1 Satz 3 wird durch den folgenden Satz ersetzt:
„Seine Aufgaben führt das Bundesamt auf Grundlage wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse durch.“

Begründung

Zu § 1 Satz 3:

Redaktionelle Anpassung zur Klarstellung, dass alle Aufgaben des Bundesamtes auf der Grundlage wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse durchgeführt werden. Fach- und Rechtsaufsicht des zuständigen Ministeriums werden nicht berührt.