Begründung der Bundesregierung
§ 1 führt den bisherigen § 1 fort.
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses
Zu § 1 Satz 3:
§ 1 Satz 3 wird durch den folgenden Satz ersetzt:
„Seine Aufgaben führt das Bundesamt auf Grundlage wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse durch.“
Begründung
Zu § 1 Satz 3:
Redaktionelle Anpassung zur Klarstellung, dass alle Aufgaben des Bundesamtes auf der Grundlage wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse durchgeführt werden. Fach- und Rechtsaufsicht des zuständigen Ministeriums werden nicht berührt.