Das Bundesamt ist die zuständige Aufsichtsbehörde für die Einhaltung der Vorschriften in Teil 3
- durch wichtige und besonders wichtige Einrichtungen, die in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen sind,
- durch Betreiber kritischer Anlagen, deren kritische Anlagen sich auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden, und
- durch Einrichtungen der Bundesverwaltung.