Anlage 2 – Sektoren wichtiger Einrichtungen

Nr.SektorBrancheEinrichtungsart
1Transport und Verkehr
1.1Post- und KurierdiensteAnbieter von Postdienstleistungen nach § 3 Nummer 15 PostG, einschließlich Anbieter von Kurierdiensten
1.1.1
2Abfallbewirtschaftung
2.1.1Unternehmen der Abfallbewirtschaftung nach § 3 Absatz 14 KrWG, ausgenommen Unternehmen, für die Abfallbewirtschaftung nicht ihre Hauptwirtschaftstätigkeit ist
3Produktion, Herstellung
und Handel mit
chemischen Stoffen
3.1.1Hersteller und Importeure nach Artikel 3 Nummer 9 und 11 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 von chemischen Stoffen und Gemischen im Sinne des Artikels 3 Nummer 1 und 2 der genannten Verordnung, sofern diese in Kategorie 20 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) fallen und der Registrierungspflicht nach Artikel 6 der genannten Verordnung unterliegen
4Produktion, Verarbeitung und
Vertrieb von Lebensmitteln
4.1.1Lebensmittelunternehmen nach Artikel 3 Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, die im Großhandel sowie in der industriellen Produktion und Verarbeitung tätig sind
5Verarbeitendes Gewerbe
/Herstellung von Waren
5.1Herstellung von Medizinprodukten
und In-vitro-Diagnostika
5.1.1Unternehmen, die Medizinprodukte nach Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2017/745 herstellen, und Unternehmen, die In-vitro-Diagnostika nach Artikel 2 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2017/746 herstellen, mit Ausnahme von Unternehmen, die Medizin- produkte herstellen, die während einer Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit als kritisch nach Artikel 22 der Verordnung (EU) 2022/123 („Liste kritischer Medizinprodukte für Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesund- heit“) eingestuft werden
5.2Herstellung von
Datenverarbeitungsgeräten,
elektronischen und optischen
Erzeugnissen
5.2.1Unternehmen, die eine der Wirtschafts- tätigkeiten nach Abschnitt C Abteilung 26 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben
5.3Herstellung von elektrischen
Ausrüstungen
5.3.1Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätig- keiten im Sinne des Abschnitts C Abteilung 27 der Statistischen Systematik der Wirtschafts- zweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben
5.4Maschinenbau
5.4.1Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätig- keiten nach Abschnitt C Abteilung 28 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben
5.5Herstellung von Kraftwagen
und Kraftwagenteilen
5.5.1Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätig- keiten nach Abschnitt C Abteilung 29 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben
5.6Sonstiger Fahrzeugbau
5.6.1Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätig- keiten nach Abschnitt C Abteilung 30 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben
6Anbieter digitaler Dienste
6.1.1Anbieter von Online-Marktplätzen
6.1.2Anbieter von Online-Suchmaschinen
6.1.3Anbieter von Plattformen für Dienste sozialer Netzwerke
7Forschung
7.1.1Forschungseinrichtungen
Gesetzesbegründung

Begründung zu Anlage 2 BSIG